Warum Ihre Blitzschutzanlage überprüft werden sollte ...
1. Bauliche Veränderung
Oftmals wird durch eine bauliche Veränderung (Anbau, Dachsanierung, Schornstein- und Heizungserneuerung etc.) sowie durch Erweiterung der Haustechnik (Computer- und Telekommunikationssysteme etc.) eine Anpassung des Blitzschutzsystems erforderlich.
2. Korrosion an der Erdungsanlage
Durch elektrolytische Ströme nimmt die Korrosion an der Erdungsanlage in starkem Maße zu. In der Abbildung ist ein durch Korrosion zerstörter und ein neuwertiger Teil einer Erdungsanlage dargestellt. Nur durch eine optische und messtechnische Prüfung kann die Funktionsfähigkeit der Erdungsanlage festgestellt werden.
Sichtprüfung
-Hier wird festgestellt, ob sich das Gesamtsystem des äußeren (Gebäudeschutz) und inneren Blitzschutzes (Potentialausgleich und Überspannungsschutzmaßnahmen) in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, und ob Änderungen an dem zu schützenden Objekt vorgenommen wurden, die Anpassung der Schutzmaßnahmen erfordern.
Elektrische Messung
Durch Trennung des Erdungssystems von der Fangeinrichtung werden die niederohmigen
Durchgangswiderstände in allen metallenen Verbindungen ermittelt. Weiterhin werden
die Erdungswiderstände aller Einzel-, Teil- oder Ringerder bestimmt.
Prüffristen
VDE 0185 Teil 100 nach 3 Jahren Wiederholungsprüfung